Produkte zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Welcher Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.
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Was suchen Arbeitgeber?
Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.
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Wann Arbeitgeber informieren?
Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter so früh wie möglich über wichtige Informationen informieren, insbesondere wenn es um Änderungen in der Arbeitsumgebung, neuen Richtlinien oder Projekten geht. Eine offene und transparente Kommunikation schafft Vertrauen und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch wichtig, regelmäßige Updates bereitzustellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind. Letztendlich sollte die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern kontinuierlich und effektiv sein, um eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.
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Kann Arbeitgeber versetzen?
Ja, Arbeitgeber haben in der Regel das Recht, ihre Mitarbeiter zu versetzen, solange dies im Rahmen des Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Eine Versetzung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel organisatorische Veränderungen, betriebliche Notwendigkeiten oder persönliche Gründe. Es ist wichtig, dass die Versetzung angemessen und zumutbar ist und die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. In einigen Fällen kann der Mitarbeiter der Versetzung widersprechen, wenn diese unzumutbar ist oder gegen geltende Regelungen verstößt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Versetzung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
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Blechschild »Stammtisch«.
Material: Stahlblech gewölbt. Mit Ösen.
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Ist ein Arbeitgeber?
Ist ein Arbeitgeber eine Person oder Organisation, die Arbeitnehmer einstellt, um bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen zu erbringen? Handelt es sich dabei um eine rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Verantwortlichkeiten und Pflichten hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern, wie beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds? Wie unterscheidet sich die Rolle eines Arbeitgebers von der eines Arbeitnehmers und welche Rechte und Pflichten haben beide Parteien in dieser Beziehung?
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Darf mein Arbeitgeber...
Das hängt von den spezifischen Gesetzen und Bestimmungen in Ihrem Land und Ihrer Branche ab. In einigen Ländern haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die von Arbeitgebern eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeitbeschränkungen und Arbeitsschutzvorschriften. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu verstehen.
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Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?
Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.
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Ist es möglich, dass der neue Arbeitgeber den aktuellen Arbeitgeber anruft?
Ja, es ist möglich, dass ein potenzieller neuer Arbeitgeber den aktuellen Arbeitgeber anruft, um Referenzen einzuholen oder Informationen über den Bewerber einzuholen. Dies geschieht normalerweise mit Zustimmung des Bewerbers und dient dazu, weitere Einblicke in die Arbeitsweise und Leistung des Bewerbers zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, dass der Bewerber über diesen Anruf informiert wird und seine Zustimmung gibt.
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